Allgemeine Geschäftsbedingungen der Berchtold Medical GmbH & Co KG
1. Geltungsbereich
1.1
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt nicht für Angebote auf Internetverkaufsplattformen.
2.2
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und
Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen, soweit
diese dem Kunden zumutbar sind, sowie Änderungen im Zuge des technischen
Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns
hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1
Alle Preise verstehen sich ab Sitz Esslingen. Zu Preisverhandlungen sind
ohne besondere schriftliche Vollmacht nur unsere gesetzlichen Vertreter
befugt, ein Handeln aufgrund Anscheins- oder Duldungsvollmacht bzw.
nach § 50 ff. HGB reicht hierzu ausdrücklich nicht aus. Individuelle
Preisvereinbarungen von nach vorstehendem Satz nicht berechtigten oder
bevollmächtigten Personen müssen von einem nach vorstehendem Satz
Berechtigten oder Bevollmächtigten bestätigt werden.
3.2
Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden
richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
4.3
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und
/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc.
berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir
werden den Kunden unverzüglich von den Beeinträchtigungen informieren
und im Falle des Rücktritts auf diesen entfallende Gegenleistungen
unverzüglich zurückerstatten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in
Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1
Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des
Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1
Die Gewährleistung beträgt bei Neuware gegenüber Verbrauchern 24 Monate
ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, gegenüber Unternehmern 12
Monate. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistung gegenüber
Verbrauchern 12 Monate, gegenüber Unternehmern wird diese
ausgeschlossen.
5.2 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine
Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
5.3 Zu
Vereinbarungen über eine bestimmte Beschaffenheit sind nur
vertretungsberechtigte Organe der Gesellschaft oder von diesen
schriftlich bevollmächtigte Personen befugt, eine Anscheins- oder
Duldungsvollmacht oder ein Handeln aufgrund § 50 ff. HGB reicht hierzu
nicht aus.
5.4 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach
den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir
nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt
wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall
einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche
Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind, maximal jedoch auf
die vereinbarte Vergütung. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung
aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens
auf unserer Seite. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit, wegen
Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem
Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
5.5
Bei Maschinenschäden, Stromsperren, Streik, Betriebs- und
Verkehrsstörungen, die eine Erfüllung unmöglich machen oder behindern,
entfällt für uns für die Dauer der Störung jede Haftung, soweit die
Störung erheblich und unvorhersehbar war.
5.6 Alle sonstigen und
weitergehenden Ansprüche des Kunden gegen uns – gleich aus welchem
Rechtsgrund und auch außervertragliche – sind ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für etwaige Mangelfolgeschäden einschließlich aller
Einbußen, die dem Auftraggeber aus einer Betriebsunterbrechung oder
einem Produktionsausfall entstehen.
5.7 Die Verjährungsfrist für nicht wesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
5.8
Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche
Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst
geltend gemacht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung der Ware, gegenüber Unternehmern bis zur
Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
6.2 Verarbeitung oder
Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits
jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der
einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns
(Mit-)Eigentum zusteht, im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
6.3
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den
Kunde in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen
für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere
Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen
6.4
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei
Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
6.5
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des
Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die
Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung
findet.
7. Zahlung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
7.2
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten,
sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
7.3
Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in
gesetzlicher Höhe zu berechnen.
7.4 Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine
Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.5 Der Kunde ist zur
Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche unbestritten, in einem
bereits anhängigen Gerichtsverfahren entscheidungsreif oder
rechtskräftig festgestellt sind.
8. Schutz- und Urheberrechte
8.1
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu
unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und
Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird.
Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche
des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf
eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung
durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind
grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes
zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern,
dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen
und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen
Nutzungen erstatten.
8.2 Hat der Kunde das gelieferte Produkt
verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von
Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus
Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet,
uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu
verteidigen bzw. freizustellen.
9. Export
9.1
Der Export von uns gelieferter Waren in Nicht-EU-Länder bedarf unserer
schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst
verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu
beachten.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Im Verkehr mit Kunden, die nicht Verbraucher nach § 13 BGB sind, ist Esslingen als Gerichtsstand vereinbart.
10.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.